9. Januar 2023

Wir überprüfen die Berichterstattung für grüne und soziale Anleihen

Mehr Glaubwürdigkeit gegenüber Investoren

Warum empfiehlt sich eine externe Prüfung des Berichts?

Ihre Emission liegt bereits ein Jahr zurück und Ihr Bericht ist für die Veröffentlichung bereit? Lassen Sie Ihre Berichterstattung zusätzlich verifizieren – damit folgen Sie der besten Marktpraxis im Einklang mit der International Capital Market Association (ICMA).

Die ICMA empfiehlt, nach der Emission die Verwendung der Emissionserlöse, die ökologischen oder sozialen Auswirkungen und die Ausrichtung der Berichterstattung an den Green Bond Principles (GBP) extern überprüfen zu lassen.

Eine unabhängige Verifizierung des Berichts dient der Transparenz und fungiert als Qualitätsmarke für Investoren – so wie eine Second Party Opinion vor der Emission.

Sorgen Sie für zusätzliche Transparenz

Marktstudien zeigen, dass Investoren vor der besonderen Herausforderung stehen, die tatsächlichen Umwelt- oder Sozialauswirkungen von Anleihen zu beurteilen.* Sie müssen sich auf die von Emittenten freiwillig offengelegten Informationen verlassen. Diese sind meist erst nach der Emission vorhanden, wenn sich die finanzierten Projekte in einer fortgeschrittenen Entwicklungsphase befinden. Die berichteten Angaben sind für Investoren nur dann nützlich, wenn sie gleichzeitig die Kriterien der Relevanz und Zuverlässigkeit erfüllen.

Hier setzt die externe Überprüfung an: Die Glaubwürdigkeit und Konsistenz der offengelegten Informationen im Bericht erhöhen sich erheblich, wenn Dritte die Angaben verifizieren.

Wir sehen in Berichten einen besonderen Mehrwert, wenn sie den positiven Beitrag zum Klimaschutz oder zur sozialen Nachhaltigkeit konsistent und greifbar aufzeigen. Mit unserer Überprüfung unterstützen wir Sie dabei. Ihr Bericht präsentiert sich am Markt glaubwürdiger, wenn er mit den ICMA-Richtlinien übereinstimmt.

Das sind die Anforderungen an Ihre Berichterstattung

Die Berichterstattung ist ein Kernelement der Green Bond Principles (GBP) von der ICMA.** Als Emittent sind Sie dazu verpflichtet, aktuelle Informationen über die Verwendung der Erlöse an Investoren zu kommunizieren. In einem Bericht sollte beispielsweise Folgendes offengelegt werden:

  • Informationen über die Allokation der Emissionserlöse
  • Auflistung und Beschreibung der finanzierten Vorhaben, denen die Erlöse aus der grünen oder sozialen Finanzierung zugewiesen wurden
  • Erwartete oder tatsächliche Auswirkungen der Projekte – je nach Art des Finanzinstruments dargestellt anhand von ökologischen oder sozialen Indikatoren

Sie haben ein Jahr nach der Emission Zeit für die Berichterstattung. Einen besonderen Beitrag zur Transparenz leisten Sie, wenn Sie die Impact-Indikatoren der ICMA verwenden. Diese liegen aktuell für alle Projektkategorien der Green Bond Principles vor, sodass Sie den Umweltnutzen marktgerecht kommunizieren können.

Die Einschätzung des sozialen Impacts ist eine besondere Herausforderung. Auch hier hilft die ICMA: durch Beispiel-Indikatoren mit einem Fokus auf Outcome- und Output-Indikatoren. Wichtig ist es außerdem, den Nutzen für eine definierte soziale Zielgruppe aufzuzeigen.

Zu guter Letzt ein Tipp, damit die Investoren die Umweltleistung des Projekts mit anderen Projekten auf dem Markt vergleichen können: Nutzen Sie zur Vorbereitung des Berichts Leitfäden wie den „Harmonised Framework for Impact Reporting“.

Möchten auch Sie Ihre Berichterstattung unabhängig verifizieren lassen?

Wir verifizieren Ihren Bericht und prüfen, ob…
…Sie Ihren Verpflichtungen zur Offenlegung aus dem Rahmenwerk nachgekommen sind,
…die Projekte die vordefinierten Eignungskriterien erfüllen und bereits zu einer positiven sozialen oder ökologischen Wirkung beigetragen haben,
…Sie die Mittel aus der Emission für die beabsichtigten Zwecke allokiert und dabei die Angaben im Rahmenwerk eingehalten haben.

Um Ihre Berichte transparent zu überprüfen, haben wir einen methodisch fundierten Ansatz entwickelt, der auf den aktuellsten ICMA-Prinzipien und den Empfehlungen des „Harmonised Framework for Impact Reporting“ basiert. So unterstützen wir Sie mit einer vollständig GBP-konformen Kommunikation für Ihr finanziertes Vorhaben.

Sie möchten ein Beispiel aus der Praxis?

Schauen Sie sich gerne hier an, wie wir die Berichterstattung der Greencells GmbH überprüft haben.

Haben wir Sie überzeugt?

Schreiben Sie uns gerne an!


*The value of external reviews in the secondary green bond market
**gilt ebenso für Social Bond Principles (SBP) und Sustainability Bond Guidelines (SBG) der ICMA

Weitere Quellen: Guidelines for Green, Social, Sustainability and Sustainability-Linked Bonds External Reviews (June 2022)

Daria Ezhkova

Weitere Artikel